In dieser Lektion zum Thema Politik geht es um das Arbeitsschutzgesetz, ihre ausmaße und was das überhaupt ist. Arbeitsschutz, jeder von uns hat das mit Sicherheit bereits einmal gehört.
Aber was ist das genau? Hierzu erst einmal eine kleine Definition:
Definition Arbeitsschutz:
Arbeitsschutz sind sämtliche Maßnahmen des Arbeitgebers, der Berufsgenossenschaft
und des Gesetzgebers, den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor Gefahren, Unfällen, Schaden
und Krankheit zu schützen.
Dröseln wir diese doch etwas trockene Definition einmal ein wenig auf.
Arbeitgeber, also die Firma, der Unternehmer oder die Gesellschaffter, haben dafür Sorge zu tragen,
das dem Arbeitnehmer, also dem einfachen Arbeiter, nichts Geschieht und dieser keinen Unnötigen
Gefahren ausgesetzt ist. Dies bewirkt dieser durch Schulungen, Seminare, Verordnungen und
Arbeitstechnische Schutzmaßnahmen.
Die Berufsgenossenschaft sorgt indirekt und direkt für den Schutz des einzelnen Arbeitnehmers durch
spezielle Versicherrung, abhaltung von Lehrgägen und Verhaltensmaßstäben innerhalb der Tätigkeits-
bereiche des Arbeitnehmers.
Der Gesetzgeber sorgt mittels festlegung von Strikten Gesetzen und Maßregeln dafür, das der Arbeitnehmer
sich keiner Gefahr aussetzt welche sich vermeiden Lässt. Mittels Gesetz und Verordnungen sorgt er dafür,
das der Arbeitgeber den einfachen Arbeiter nicht überstrapaziert, ausbeutet oder für Tätigkeitsfremde Arbeiten einsetzt.
Dies sind natürlich sehr grobe Angaben über die einzelnen Schutzgeber des Arbeitnehmers. Ich Liste euch hier einmal Sämtliche Tätigkeitsbereiche der einzelnen Kategorien auf, damit ihr alles nötige versteht.
Arbeitgeber:
- Erteilt Betriebsordnung
- Sichert mittels technischen Schutzmaßnahmen
- Kümmert sich um den Wissensstandard der Arbeiter über die Tätigkeiten
- Bildet die Arbeiter weiter mittels Seminaren
- Kontrolliert die Schutzmaßnahmen der Arbeiter
- Stellt sicher, das keine Unnötigen Gefahren entstehen
- Schult die Arbeiter auf neue Tätigkeiten ein
- Einhaltung der Arbeitsschutz und Arbeitszeitgesetze
Berufsgenossenschaft:
- Erlässt Tätigkeits- und verhaltensregeln
- Veranstaltet auffrischungs- und Weiterbildungsseminare und Schulungen
- Versichert den Arbeitnehmer
- Kontrolliert die Arbeitsplätze auf Sicherheit
- Kontrolliert regelmäßig die einhaltung
- Gibt freiwillig ausführbare zusatzsicherrungsmaßnahmen bekannt
Gesetzgeber:
- Erlässt Gesetze zum Schutz der Arbeiter
-> Arbeitsschutzgesetz
-> Arbeitszeitgesetz
-> Urlaubsgesetz
- Kontrolliert die Einhaltung der Gesetze
Puh, das ist aber ein ganzer Haufen, aber im Grunde lässt sich das ganz einfach Merken mittels Kategoresierung in Drei verschiedene Arten des Arbeitsschutz:
Drei Arten des Arbeitsschutz:
-> Gesetze und Verordnungen
-> Praktische Schutzmaßnahmen
-> Bildungs-Schutzmaßnahmen
Hui, so lässt sich das ganze viel leichter merken. jetzt muss man nurnoch an eine dieser Arten denkt und schon fallen einem sämtliche unterkategorien ein wenn man sich folgendes Bild verinnerlicht:
Manno man, sind das viele Pfeile, schaut man aber genauer hin so erkennt man das extrem einfache Prinzip mitdem sich der Komplette Arbeitsschutz merken lässt sofern man die drei oberbegriffe kennt.
In den folgenden Lektionen gehe ich ganz Präzise auf die einzelnen Schutzarten des Gesetzgebers ein und erkläre euch das Arbeitszeitgesetz und das Bundes Urlaubsgesetz.
Viel Spaß beim lernen und viel Erfolg.
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