Donnerstag, 26. September 2013

Speditionslehre - Güterkraftverkehr -> Werksverkehr

Hallo meine lieben!

Heute geht es um den Güterkraftverkehr welchen wir in zwei kategorien unterteilen:

- Werksverkehr
- Gewerblicher Güterverkehr

Als erstes werde ich auch den Werksverkehr eingehen und euch stück für stück alles genauestens
erklären und erläutern. Wichtige bereiche werden entsprechend Markiert.

Werksverkehr:

Der Werksverkehr von Gütern beschreibt den Transport aller eigener Güter innerhalb und außerhalb der Firma. Hier kann man schnell durcheinander kommen daher hier eine kleine Definition:

Definition Werksverkehr:

Werksverkehr ist der Transport von eigenen Gütern und 
Waren unter benutzung von Eigenen mitteln zu eigenen 
Betrieben.


Ihr merkt, hier ist häfig die Sprache von "Eigenen" Dingen. dies stimmt auch zu 100%

Der Transport erfolgt unter zuhilfenahme von eigenen, also Betriebsinternen mitteln, und umfasst nur eigene, also Betriebsangehörige Waren und Güter. Das bedeutet es fließt kein Geld, es ist im Grunde nur ein hin und herbewegen von Dingen die einem selbst gehören wie, um das Prinzip zu verdeutlichen, wenn ich all meine DvDs einpacke und in meine neue Wohnung befördere. Dies ist natürlich nichts Gewerbliches und kein Güterkraftverkehr jedoch verdeutlicht es das Prinzip. Um das ganze nochmals im Gewerblichen sinne zu verdeutlichen hier ein Beispiel:

Beispiel Werksverkehr:

Die Firma Vitakraft hat in einer ihrer Produktionsstätten ein Tierfuttermittel hergestellt und transportiert dieses Futter nun mit einem eigenem Lkw und einem eigenem Fahrer zu der Betriebsinternen Abfüllanlage.

Es bedeutet also: Wir bewegen uns nur innerhalb der Firma, ohne eine Bezahlung oder einen Kunden.

Kommen wir nun zu den einzelnen Punkten die für den Werksverkehr nötig und wichtig sind.

Wichtige daten:

- Transport von eigenen Gütern
- Transport mit eigenen Fahrzeugen
- Transport mit eigenen Fahrern (*)

Das sind die wichtigsten merkmale. Ihr habt sicher die Markierung bei den Fahrern bemerkt. Dies erkläre ich Hier:

(*) = Unter eigenen Fahrern versteht man mittlerweile auch Leiharbeiter, sofern der generelle Fahrer nicht einsetzbar ist aufgrund von Krankheit oder behinderung. Dann darf für diese Zeit auch ein Framd- oder Leiharbeiter als eigener Fahrer angesehen werden.

Das war aber noch lange nicht alles. Werksverkehr besitzt auch eine andere gesetzliche Regelung um das ganze einfacher zu halten als den Gewerblichen Transport von Gütern.
Werksverkehr unterliegt zum einem einer Meldepflicht bei der BAG, der Bundes Agentur für Güterkraftverkehr, welche nach der Meldung den Werksverkehr im "Werksverkehrsregister" eingetragen wird.

Da es sich um den Transport von eigenen Gütern handelt ist auch keine Güterschadenhaftpflichtversicherrung notwendig. Was für ein langes Wort, aber was ist das und wieso braucht man die innerhalb des Werksverkehrs nicht?

Nun, diese Güterschadenhaftpflichtversicherrung ist als versicherrung für den Kunden aber auch für den Spediteur vorgesehen. Stellt euch einmal vor, ihr Transportiert eine Wagenladung Laptops oder Fernseher und durch eine scharfe Bremsung oder einen Unfall gehen einige davon Kaputt. Um jetzt den Ruin des Betriebes abzuwenden gibt es diese Pflichtversicherrung. Diese schützt den Spediteur in solchen Schadensfällen. Nützlich oder? aber wieso benötigt man nicht zwangsweise eine im Werksverkehr?

Ganz einfach, es handelt sich ja um eigene Waren. Also um waren die einem selbst gehören. Und wie man mit seinen eigenem Eigentum umgeht ist genauso egal, als würde in China ein Sack Reis umfallen. Nützlich wäre die versicherrung, ist aber keine Pflicht.

Als letzten Punkt haben wir die Transporterlaubnis. Normalerweise benötigt man für den Transport von Gütern eine Transport-Erlaubnis. Für den werksverkehr ist das innerhalb Deutschlands allerdings nicht nötig. Man benötigt diese erlaubnis erst wenn man seinen Werksverkehr ins Ausland verschieben möchte oder muss.


Fassen wir Zusammen:

Werksverkehr ist:


- Der Transport von:
            -> Eigenen Gütern
            -> Eigenen Lkw´s
            -> Eigenen Fahrern

- Meldepflicht bein der BAG -> Eintragung ins Werksverkehrsregister

- Keine Güterschadenhaftplichtversicherrung notwendig

- Erlaubnisfrei (Innerhalb Deutschlands)






















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