Donnerstag, 26. September 2013

Speditionslehre - Güterkraftverkehr -> Gewerblicher Güterkraftverkehr

Wiedermal hallo meine lieben.

Jetzt dreht sich wieder alles um den Güterkraftverkehr aber mit der Spezialisierung
auf den "Gewerblichen" Güterkraftverkehr.

Um in das Thema einzusteigen hier erstmal eine kleine Definition von Güterkraftverkehr allgemein:

Definition Güterkraftverkehr:

Güterkraftverkehr ist die Geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern
mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich ihrer Anhänger ein höhres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5t haben.

Puh, das ist aber eine sehr trockene Definition, dröseln wir das ganze einmal auf:

Mit dieser Definition ist im Grunde gemeint, das jeglicher Transport/Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen die eine höhere zGG (zulässiges Gesamt Gewicht) als 3,5t haben. Entgeltlich heisst hierbei Für einen Kunden, also Gewerblich und Geschäftsmäßig heisst innerhalb oder außerhalb der eigenen Firma.
Also wird hier differenziert zwischen Werksverkehr und Gewerblichen Güterkraftverkehr.

In dieser Lektion gehen wir auf den entgeltlichen, also Gewerblichen Güterkraftverkehr ein.

Nehmen wir hierzu wieder eine kleine Definition zu rate:

Definition Gewerblicher Güterkraftverkehr:

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist der entgeltliche Transport von Eigenen Gütern, Fremden Gütern oder der Transport von Gütern zwischen zwei Fremdparteien.


Dies bedeutet im Grunde nichts anderes aber was ist alles hier gemeint?
Im Grunde ist damit jeder Transport von Gütern gemeint, für welchen wir eine bezahlung erhalten.
Dieser Transport muss natürlich einige vorraussetzungen erfüllen. Als erster tritt hierfür der Unternehmer an sich an. Dieser benötigt das so genannte "Road Package".

Road Package:

Das Road Package ist die f´gesamte Unternehmerprüfung welche folgendes Prüft:

- Zuverlässigkeit
- Finanzielle Zuverlässigkeit
- Fachkunde

Besteht der Unternehmer sämtliche Prüfungen so darf dieser den Gewerblichen Transport von Gütern veranlassen oder ausführen.

Die nächste unbedingt nötige vorraussetzung für den Gewerblichen Transport ist die ernennung eines Verkehrsleiters. Dieser weist die Fahrer ein in bereichen der Technik, vorschriften, Betriebsordnung, Ladungssicherrung und Schutzmaßnahmen. Der Verkehrsleiter übernimmt eine hohe verantwortung, da er für dies alles zuständig ist es zu Prüfen und zu verordnen. Diese Aufgabe kann der Unternehmer selbst übernehmen, meistens wird hierfür jedoch ein speziell geschulter Kraftverkehrsmeister eingestellt. Dies sichert einerseits den Unternehmer ab und gibt ihm mehr Zeit für die Leitung.

Als nächstes benötigt der Unternehmer eine Transporterlaubnis. Diese gibt es in zwei Varianten.

- Nationale Transporterlaubnis (Innerhalb Deutschlands = Rosa)
- EU- Transporterlaubnis (Inner- und Außerhalb Deutschlands aber innerhalb der EU = Blau)

Die Erlaubnis ist absolute Pflicht innerhalb des Gewerblichen Güterkraftverkehrs. Ausnahme bildet da nur der Werksverkehr, auf welchen ich in selbiger Lektion eingegangen bin.

Als letztes wird noch eine Gemeinschaftslizenz benötigt welche benötigt wird um in nicht EU Staaten zu Fahren wie zum Beispiel der Schweiz, die Türkei oder Russland.

So jetzt kann es aber losgehen oder?

Nein!

Zusätzlich benötigt der Unternehmer noch eine Güterschadenhaftpflichtversicherrung, welche ihn gegen Güterschäden die innerhalb des Transportvorgangs entstanden sind ab. Beim Gewerblichen Güterkraftverkehr ist diese Versicherrung absolute Pflicht.

Jetzt haben wir alles was wir benötigen.

Fassen wir noch einmal zusammen:

Folgendes wird für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigt:

- "Road Package"
        -> Zuverlässigkeitsprüfung des Unternehmers
        -> Finanzielle zuverlässigkeitsprüfung des Unternehmers
        -> Fachkundprüfung des Unternehmers

- Verkehrsleiter
        -> Übernimmt weisungen der Fahrer
        -> Weist fahrer in Ordnungen, LaSi, Schutz und Gefahrenmaßnahmen ein
        -> Prüft regelmäßig Einhaltung

- Transporterlaubnis
         -> Nationale Erlaubnis (Rosa = Innerhalb Deutschlands)
         -> EU-Erlaubnis (Blau = In- und Außerhalb Deutschlands)
         -> Gemeinschaftzlizenz (Weiss = In- und Außerhalb der EU)

- Güterschadenhaftpflichtversicherrung
         -> Schutz vor kosten von Transportschäden

So jetzt wisst ihr was der Gewerbliche Güterkraftverkehr ist und was dafür nötig ist.

Viel erfolg und Spaß beim lernen.














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